Erklärung des Vorstandes:

Die Mitglieder des Sportvereins TSV Dettingen-Wallhausen bekennen sich ausdrücklich zu einem sicheren und gewaltfreien Sportumfeld. Wir tragen die Verantwortung, den Schutz aller Personen innerhalb unserer Strukturen bestmöglich zu gewährleisten. Dabei setzen wir alle uns verfügbaren Mittel ein, um sexualisierte Gewalt zu verhindern, und stehen den Betroffenen unterstützend zur Seite.

 

Grundsatz

Der Sportverein, seine Vereinsmitarbeitenden und Mitglieder bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes. Sie treten für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Die Vereinsmitglieder pflegen eine Aufmerksamkeitskultur und führen regelmäßig Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Sport durch. 

 

Kinder/Jugendschutzbeauftragte:

Mit Inkrafttreten des Schutzkonzeptes wird eine Person für den gesamten Sportverein fungieren. Zur Seite der*des Beauftragten können zusätzliche Personen gestellt werden. Welche alle die Rolle der Ansprechpersonen einnehmen. Bei Fragen, Anliegen oder konkreten Beschwerden kann der/die Beauftragte oder das Team jederzeit kontaktiert werden. Zur Zeit ist/sind dies

Bild Name E-Mail Verein Telefon Mobil
Kontaktfoto
Beatrice Balschbach beatrice.balschbach@tsvdettingenwallhausen.clubdesk.com

Ehrenkodex:

Alle Vereinsmitarbeitenden verpflichten sich, den Ehrenkodex der Deutschen Sportjugend (dsj) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) einzuhalten und schriftlich anzuerkennen.

Der Ehrenkodex dient als Handlungsrahmen, welcher Werte der Zusammenarbeit klar definiert und stärkt. Für den Lizenzerwerb ist seit dem 01.01.2012 die Unterzeichnung eines Ehrenkodex verpflichtend.

 

erweiterte Führungszeugnis (eFZ):

Das erweiterte Führungszeugnis (eFZ) unterstützt die Präventionsmaßnahmen im Verein. Die Vorlage und Einsicht des erweiterte Führungszeugnisses tragen dazu bei, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit fernzuhalten und damit einer Kindeswohlgefährdung vorzubeugen. Rechtliche Grundlage dafür ist § 72a SGB VIII. Ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis für sich allein gesehen bietet jedoch keine Garantie für die Eignung von Mitarbeiter:innen im Kinder- und Jugendbereich.

Möchte der Sportverein von Dir das erweiterte Führungszeugnis einsehen, solltest Du es keines Wegs als Generalverdacht ansehen. Die Einsichtnahme eines eFZ sollte eher als abschreckende Maßnahme gegen potenziellen Täter*innen gesehen werden.
Du kannst Dein eFZ bei der zuständigen Meldebehörde beantragen. Für Ehrenamtliche ist es kostenfrei.

 

Selbstverpflichtungserklärung:

Unabhängig von der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (eFZ) haben alle Vereinsmitarbeitenden eine Selbstverpflichtungserklärung entsprechend dem Muster zu unterzeichnen. Die Selbstverpflichtungserklärung ist im Abstand von vier Jahren analog der Vorlagepflicht des eFZ erneut zu unterzeichnen. Sollte eine ehrenamtliche Tätigkeit im Verein so spontan und kurzfristig entstehen, dass eine Vorlage des eFZ nicht möglich ist, muss zumindest die Selbstverpflichtungserklärung anerkannt und unterschrieben werden. Das eFZ ist im Nachhinein innerhalb von zwei Monaten zur Einsichtnahme vorzulegen.  Verpflichtungserklärung

 

Externe Qualifizierung:

Für einen wirksamen Schutz der Kinder und Jugendlichen ist die Qualifizierung und Auswahl aller Personen, die Kontakt zur Zielgruppe haben, von elementarer Bedeutung. Aus diesem Grund bietet der TSV Dettingen-Wallhausen seinen Vereinsmitarbeitenden (Übungsleitenden; Trainer*innen, etc.) externe Qualifizierungsangebote an. Diese finden in regelmäßigen Abständen statt.

Die Badische Sportjugend im Badischen Sportbund Freiburg e. V. bietet für Sportvereine und -verbände umfassende kostenfreie Schulungsangebote an. Dabei werden insbesondere Inhalte der Prävention (sexualisierter) Gewalt im Sport, rechtliche Grundlagen für die Vereinsarbeit und praxisnahe Tipps vermittelt. Interesse?! Dann melde Dich bei der Ansprechperson der Badischen Sportjugend Freiburg (bsj).

 

Interventionsplan:

hier

 

Externe Hilfen:

Im Verdachtsfall greifen wir auf Folgende externe Hilfen zurück, die uns vertrauensvoll zur Seite stehen: https://ansprechstelle-safe-sport.de/

 

Verhaltensleitfaden (unsere 10 Spielregeln):

hier

 

Einbindung der Eltern:

Die Eltern nehmen eine zentrale Rolle für den Schutz der Kinder und Jugendlichen ein und können damit einen wesentlichen Beitrag zur Präventionsarbeit in Sportvereinen leisten. Da die Eltern in der Regel die primären Bezugspersonen für Kinder und Jugendliche sind, ist es notwendig, sie über das Thema zu informieren, sie dafür zu sensibilisieren und sie in die Kommunikation einzubinden. Deshalb werden wir an den Elternabenden und auch in den Chatgruppen regelmäßig das Schutzkonzept ansprechen und Informationen austauschen (z.Bsp. unseren Verhaltensleitfaden teilen).